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Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, müssen der Gegner und dessen Versicherung als Gesamtschuldner die Anwalts- und etwaig notwendig werdende Gerichtskosten als Folgeschadenspositionen komplett tragen.

Als Geschädigter gehen Sie kein Risiko ein, sondern befinden sich vielmehr auf der sicheren Seite.

Eine etwaig bestehende Rechtsschutzversicherung trägt zudem das Kostenrisiko.