Mitglied im AnwaltVerein
Ist gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden?

Sie haben ein Bußgeld erhalten, Sie ärgern sich maßlos, zahlen aber ohne Einspruch.

Fast jeder Verkehrsteilnehmer läuft Gefahr, ein Bußgeld zu bekommen.

Eine Buße ist eine Bestrafung wegen Verfehlungen im Straßenverkehr. Ein Bußgeld ist in der Regel bei weniger schweren Verstößen vorgesehen. Bei gravierenden Verstößen greift gewöhnlich das Strafrecht. Den Betroffenen wird meistens eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr vorgeworfen.

Sie haben ein Halte- oder Parkverbot missachtet?
Sie waren zu schnell unterwegs?
Sie sind bei Rot über eine Ampel gefahren?
Sie haben unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt?
Sie sind dem Vordermann zu dicht aufgefahren?
Sie haben am Steuer telefoniert?

Diese und andere Verfehlungen können zu einem Bußgeldverfahren führen, das in der Regel durch einen Anhörungsbogen eingeleitet wird.

Geldbußen sind unter Beachtung der Regelsätze der Bußgeldkatalogverordnung (siehe Bußgeldkatalog) zu bestimmen, also in Höhe von 5–500 Euro für fahrlässiges und höchstens 1.000 Euro für vorsätzliches Handeln.

Die in der Bußgeldkatalogverordnung enthaltenen Regelsätze sind nur Richtwerte für die Bemessung der Geldbuße. Sie sind für die Gerichte nicht verbindlich. Die Regelsätze müssen aber im Interesse der Gleichbehandlung auch von den Gerichten als Zumessungsregel beachtet werden.

Ein Bußgeld kann auch weitere schlimme Folgen für Sie haben. Es können Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar die Anordnung einer medizinisch-physiologischen Untersuchung (als sog. „Idiotentest“ bekannt) drohen. Manchmal kann auch der Führerschein dauerhaft entzogen werden.

Berücksichtigt man insbesondere bei Bußgeldsachen, dass die Tilgung von Bußgeldeintragungen erst nach zwei Jahren erfolgt und die Tilgung aller Entscheidungen erst dann zulässig ist, wenn für alle betreffenden Eintragungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen, so können sich sehr schnell eine nicht unerhebliche Menge von Punkten im Verkehrszentralregister ansammeln.

Deshalb sollte Sie beim Bußgeld nichts dem Zufall überlassen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Aleksander Sigal übernimmt Ihre Verteidigung bei Bußgeldbescheiden und bei Erhebung eines Verwarnungsgeldes. Wir verfügen im Bußgeldrecht über Kenntnisse und Möglichkeiten, um Sie vor einer Bußgeldzahlung zu schützen.

Wir kennen die Fehlerquellen, etwa beim Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen, und erkennen formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen und kennen die Tricks, mit denen zum Beispiel ein Führerscheinentzug noch vermieden werden kann.

Unsere Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt, die Bußgeldbescheide zu überprüfen, da zahlreiche Verfahrensfehler wie Messfehler und Verjährung zu einer straflosen Einstellung des Verfahrens führen können.

Auch wenn Sie als Täter bereits feststehen und meinen, dass die Sache aussichtslos ist, können wir Ihnen oft noch weiterhelfen.

Aber selbst wenn sich herausstellen sollte, dass keine Verfahrensfehler vorliegen, so können Besonderheiten des Falles eine abweichende Ahndung gebieten.

Die Kosten im Bußgeldverfahren werden grundsätzlich immer von Ihrer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen.