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Verstöße im Straßenverkehr (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) werden jeweils mit einer bestimmten Anzahl von Punkten bewertet.

Wie viele Punkte einzutragen sind, bestimmt der Punktekatalog, der den Verkehrsverstößen jeweils eine bestimmte Punktzahl zuordnet. Eingetragen werden alle Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 40 Euro geahndet werden sowie Strafsachen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. In den meistens Fällen geben die Behörden im Bußgeldbescheid an, wie viele Punkte eingetragen werden.

Eintragungen im Verkehrszentralregister werden in der Regel nach zwei Jahren gelöscht und die mit dieser Eintragung verbundenen Punkte getilgt. Die Löschung unterbleibt, solange neue Eintragungen vorhanden sind.

Auf Antrag können Sie den jeweiligen Punktestand in Flensburg erfragen. Die Anfrage erfolgt nur schriftlich über ein Antragsformular. Neben den Angaben, wie Vorname, Nachname, ggf. Geburtsname, Geburtsort und -datum und Anschrift, muss dem Antrag eine Identitätsbescheinigung beigefügt werden, um sicherzustellen, dass nur der Betroffene Auskunft erhält. Der Antrag ist zu richten an das:

Kraftfahrtbundesamt
Fördestraße 16
24932 Flensburg

Haben Sie einen problematischen Punktestand in Flensburg, nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf.

Grundsätzlich wird im Rahmen des Punktesystems auch die Möglichkeit eingeräumt, durch Teilnahme an Aufbauseminaren oder verkehrspsychologischen Beratungen einen Abbau des Punktestandes zu erreichen (Bonussystem).

Ab einem bestimmten Punktestand leitet die Verwaltungsbehörde jedoch folgende Maßnahmen ein:

Ab 8 Punkten:
Der Betroffene erhält eine schriftliche Unterrichtung mit Verwarnung und den Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Ab 14 Punkten:
Der Betroffene wird zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet. Falls er innerhalb der letzten fünf Jahre bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen hat, erfolgt nur eine schriftliche Verwarnung.

Ab 18 Punkten:
Es kommt zum Entzug der Fahrerlaubnis. (In bestimmten Fällen kann stattdessen ein 6-monatiges Fahrverbot verhängt werden.) Wir beraten Sie, welche Maßnahmen im Einzelnen für Sie erforderlich und geeignet sind. Wir unterstützen Sie im Fall einer bereits von der Verwaltungsbehörde angeordneten Maßnahme. Aufgrund unserer Erfahrung zeigen wir Ihnen unterschiedliche Verteidigungsstrategien auf.