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Ein Autokauf soll Freude bringen. Nicht selten ist jedoch der Autokauf mit Problemen und Ärger verbunden. Insbesondere wenn das Fahrzeug Mängel aufweist.

Was ist ein Mangel?

Ein Mangel liegt vor, wenn bei dem Fahrzeug die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht.

Dies ist der Fall, wenn das Fahrzeug bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Fahrzeug mangelhaft, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht eignet, oder wenn es sich für die gewöhnliche Verwendung nicht eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Fahrzeugen der gleichen Art nicht üblich ist und die der Käufer nach der Art des Fahrzeugs nicht erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs, mitgeteilt bekommen hat.

Welche Ansprüche haben Sie?

Wenn das Fahrzeug mangelhaft ist, könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen folgende Ansprüche haben:

Nacherfüllung
Kaufpreisminderung
Rücktritt
Schadenersatz

Da die Durchsetzung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit dem Autokauf oder Leasing regelmäßig Schwierigkeiten bereitet, sollten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt kontaktieren.

Darauf sollten Sie beim Autokauf achten:

  1. Zunächst sollten Sie sich bei der Auswahl Ihres Fahrzeugs ausreichend Zeit lassen und bei den Kaufvertragsverhandlungen sehr sorgfältig vorgehen.

  2. Eine Probefahrt mit dem von Ihnen ins Auge gefassten Fahrzeugtyp ist dringend zu empfehlen. Erst wenn Sie hier feststellen, dass das Fahrzeug aufgrund seiner Eigenschaften für Sie in Frage kommt, lohnt es sich überhaupt, in die Kaufvertragsverhandlungen einzutreten.

  3. Die in der Werbung häufig gemachten Angaben des Herstellers zum Kaufpreis sind in aller Regel lediglich eine unverbindliche Preisempfehlung. Scheuen Sie sich daher nicht, über den Preis zu verhandeln.

  4. Seien Sie sich dessen bewusst, dass Ihre Unterschrift unter eine Bestellung für Sie verbindlich ist, Sie also in aller Regel nach der Unterschriftleistung sich nicht mehr anderweitig entscheiden können. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Händler die Bestellung nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich bestätigt bzw. das Fahrzeug liefert.

  5. Vereinbaren Sie ein konkretes Datum als Liefertermin. Sie können so Ihren Händler auffordern zu liefern. Mit dieser Aufforderung gerät der Händler in Verzug. Ein dann entstehender Verzugsschaden ist vom Händler zu ersetzen. Wenn Sie dem Händler eine Nachfrist zur Lieferung setzen und er auch innerhalb dieser Frist nicht liefert, haben Sie die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, immer vorausgesetzt, den Händler trifft auch ein Verschulden.

  6. Sollten Sie an Ihrem Neufahrzeug Mängel feststellen, so beachten Sie bitte, dass Sie innerhalb von zwei Jahren sog. Gewährleistungsansprüche aus der Sachmängelhaftung geltend machen können. Nach diesen zwei Jahren ist die Gewährleistungszeit abgelaufen und Sie haben für die Beseitigung selbst aufzukommen.

  7. Sollten Sie darüber hinaus noch weiterführende Fragen haben, so können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

Auto Leasing, Kfz Leasing

Das Auto Leasing ist heute weit verbreitet. Leasing ist eine Art Miete, wo der Leasinggeber Eigentümer bleibt. Das geleaste Fahrzeug wird zu festen vertraglichen Bedingungen dem Leasingnehmer gegeben. Für die Nutzung wird eine Leasingrate festgelegt.

Für Wartung, Pflege und Instandhaltungskosten ist der Leasingnehmer selbst voll verantwortlich.

Nach Ablauf des Leasingvertrages wird der geleaste Gegenstand zurück gegeben. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Gegenstand nach Beendigung des vereinbarten Leasingzeitraums zum vorher vereinbarten Restwert zu erwerben.

Probleme Leasing

Probleme beim Leasing treten häufig bei der Rückgabe nach der Vertragslaufzeit auf. Manche Autohäuser versuchen die gebrauchsüblichen Verschleißerscheinungen beim Leasingfahrzeug, als Schäden zu deklarieren, die extra bezahlt werden müssen.