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Wirft man Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vor?

Besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße hat der Gesetzgeber unter Strafe gestellt. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Delikte wie

Unfallflucht / Fahrerflucht
Trunkenheit im Verkehr
Straßenverkehrsgefährdung
Nötigung
Fahrlässige Körperverletzung

Sollte bereits ein Strafbefehl gegen Sie ergangen sein, benachrichtigen Sie uns sofort, damit wir noch rechtzeitig Einspruch einlegen können. Bei verspätetem Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig. Dies hätte zur Folge, dass Sie sich nicht mehr dagegen wehren können.

Zunächst droht Ihnen im Verkehrsstrafrecht meist eine Geldstrafe.

Viel schwerer sind jedoch die Auswirkungen einer Verurteilung. Eine Verurteilung zieht häufig ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis, oder eine Verlängerung der Probezeit nach sich. Dies kann wiederum zu großen Problemen im Berufsleben und im privaten Alltag führen.

Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen, dann sollten Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt kontaktieren, denn anfängliche Fehler haben schwere Folgen. Unbedachte Äußerungen werden festgehalten und können später nicht mehr korrigiert werden. Die Auswirkungen sind häufig weitreichend.

Daher sollten Sie zunächst die goldene Regel beachten:

"Wer nichts sagt, sagt nichts falsches, denn Schweigen ist bekanntlich Gold."

Ihnen steht als Beschuldigter immer das Recht zu, die Aussage zu verweigern, das sogenannte Aussageverweigerungsrecht.

Ferner steht es Ihnen zu zu schweigen, wenn Ihre Angehörigen beschuldigt werden.

Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und schweigen Sie. Dann kann Ihnen erst einmal nichts passieren. Es dürfen daraus auch keine negativen Schlüsse gezogen werden.

Lassen Sie sich auch nicht unter Druck setzen oder beeinflussen, wenn die Polizei vor Ort Fragen stellt oder wenn die Polizei Sie vorlädt.

Ihr Recht zu Schweigen sollten Sie so lange nutzen, bis Sie mit Ihrem Rechtsanwalt eine Verteidigungsstrategie abgestimmt haben.

Grundsätzlich übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihre Verteidigung. Ausgenommen hiervon ist der Fall einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat.