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Was ist nach Entzug der Fahrerlaubnis zu tun?

Ihnen wurde durch ein Strafgericht die Fahrerlaubnis entzogen. Ob Sie nach Ablauf der festgesetzten Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erhalten, entscheidet nach Beendigung des Strafverfahrens auf Ihren Antrag hin die Fahrerlaubnisbehörde.

Wann ist ein ärztliches Gutachten vorzulegen?

In bestimmten Einzelfällen, insbesondere bei Alkohol- oder Betäubungsmittelfahrten, wird Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein ohne nähere Prüfung Ihrer Eignung nicht erteilen. Sie wird dann von Ihnen fordern, ein ärztliches Gutachten vorzulegen, um eine Abhängigkeit von Alkohol oder Betäubungsmittel auszuschließen. Die Kosten für das Gutachten haben Sie zu tragen.

Wann müssen Sie ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen?

In bestimmten Einzelfällen wird die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen fordern, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU auch „Idiotentest“ genannt) einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung vorzulegen. Auch hierfür haben Sie die Kosten zu tragen.

Wo und wann können Sie den Antrag auf Neuerteilung stellen?

Den schriftlichen Antrag auf Neuerteilung können Sie bei Ihrer Führerscheinstelle stellen. Dies müssen Sie persönlich tun. Sie können den Antrag frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit zu nutzen, damit sich die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht unnötig verzögert.

Müssen Sie eine neue Fahrerlaubnisprüfung machen?

In der Regel kann von Seiten der Fahrerlaubnisbehörde auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichtet werden. Wenn Sie jedoch länger als zwei Jahre nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, muss die Fahrerlaubnisbehörde eine Prüfung anordnen.

Wie können Sie erreichen, dass Ihre Sperrfrist gekürzt wird?

Zunächst sollten Sie bei einem Rechtsanwalt Auskunft über die Möglichkeiten einer Sperrfristverkürzung einholen.

Das Strafgericht –nicht die Fahrerlaubnisbehörde– kann die angeordnete Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nachträglich abkürzen oder vollständig aufheben, wenn sich Grund zu der Annahme ergibt, dass Sie nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind.

Erforderlich hierfür sind erhebliche und neue Tatsachen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Sie an einer «Nachschulung», an einer «Therapie» oder «Verkehrstherapie» oder bei einer «Fahrerlaubnis auf Probe» an einem besonderen «Aufbauseminar für alkoholauffällige Kraftfahrer» teilgenommen haben.

Nach der gerichtlichen Praxis kann die erfolgreiche Teilnahme an solchen, den Charakter verbessernden Maßnahmen zu einer Sperrzeitverkürzung oder sogar zum Wegfall des Fahrerlaubnisentzugs führen.