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Während Ihnen bei Strafsachen ein Führerscheinentzug und eine Sperrfrist drohen, wird bei Bußgeldsachen der Führerschein nicht entzogen, sondern es droht Ihnen lediglich ein Fahrverbot. Für den Zeitraum des Fahrverbots wird der Führerschein nur amtlich verwahrt.

Das Gericht bestimmt bei einer Entziehung des Führerscheins zugleich, dass für die Dauer einer bestimmten Frist von der Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre).

Häufig kann sowohl das Fahrverbots als auch der Führerscheinentzug drastische Folgen für Sie haben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind.

Daher empfiehlt es sich immer einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Wir können Sie juristisch beraten, ob und wie die Abwendung des Führerscheinentzugs oder des Fahrverbots bei Ihrer Sachlage möglich ist oder ob und wie eine Sperrfristverkürzung bei Ihrer Sachlage möglich ist.

Ebenfalls können wir Ihnen bei der Abwicklung von Formalitäten helfen (z.B. Antrag auf Sperrfristverkürzung bei Gericht, Auswahl und Anmeldung des Kurses).