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Wer hat Schuld am Unfall, wer zahlt was?

Das ist eine der häufigsten Streitfragen.

Nach einem Verkehrsunfall stellen sich häufig die Fragen, ob der Schadensersatzanspruch dem Grunde (Wer hat Schuld?) und der Höhe nach (Was wird ersetzt?) besteht.

Wer hat Schuld?

Schuld hat, wer den Verkehrsunfall allein schuldhaft verursacht hat, sodass der Verkehrsunfall für den anderen Verkehrsteilnehmer ein unabwendbares Ereignis war. D. h., dass auch zum Beispiel ein besonders umsichtiger und sorgfältiger Kraftfahrer dem Zusammenstoß hätte nicht ausweichen können.

Im Wege der Schadensregulierung haften der Unfallverursacher und seine Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich gesamtschuldnerisch. Sie machen Ihre Ansprüche in der Regel gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer geltend.

Was für Sie zunächst offensichtlich erscheint, kann juristisch viel problematischer sein. Oft brauchen Sie den Rat eines Rechtsanwalts, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen. Denn die gegnerische Versicherung vertritt immer ihre eigenen Interessen, gegen die Sie alleine kaum ankommen.

Was wird dem Verletzten ersetzt?

Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Das bedeutet, dass Sie nach einem Verkehrsunfall das Recht haben, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nicht passiert.

Allerdings stellt sich die Schadensregulierung in der Praxis häufig als großes Problem dar. In den meisten Fällen erhalten Unfallgeschädigte einen deutlich höheren Schadensersatz, wenn sie anwaltlich vertreten sind.

Wir geben Ihnen hier eine Auflistung der am häufigst auftretenden Schadensersatzansprüche und erläutern diese kurz.

Anwaltskosten:
Sie haben das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten des Rechtsanwalts zahlt die Versicherung des Unfallgegners.

Gutachterkosten:
Sie haben das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. In den meisten Fällen ist dies ratsam, da so Beweise gesichert werden und der Schadensumfang, die Wertminderung des Rest- und Wiederbeschaffungswerts, sowie die Reparaturkosten festgestellt werden können. Die Kosten für dieses Gutachten muss grundsätzlich die Versicherung des Gegners übernehmen. Wenn jedoch erkennbar ist, dass es sich allein um einen Bagatellschaden (=unter 700,00 EURO) handelt, werden die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt.

Reparaturkosten:
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. WICHTIG: Sie haben ein Wahlrecht, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder nicht. Sie können die Reparaturkosten auch ohne Rechnung, allein auf Grundlage des Gutachtens, geltend machen, eine sogenannte fiktive Schadensberechnung. Die Mehrwertsteuer bekommen Sie jedoch nur erstattet, wenn Sie eine entsprechende Rechnung vorlegen.

Wertminderung:
Selbst wenn das reparierte Fahrzeug keinerlei Mängel mehr aufweist, hat allein die Tatsache, dass es bereits in einen Unfall verwickelt war, eine Wertminderung des Fahrzeugs zur Folge. Dieser Abschlag stellt den sog. merkantilen Minderwert dar. Diese Wertminderung ist zu ersetzen. Für die Berechnung des Minderwerts steht allerdings eine Vielzahl von teils sehr unterschiedlichen Berechnungsmethoden zur Verfügung.

Mietwagenkosten:
Sie haben das Recht, während der Zeit der Reparatur einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. Dazu sollten Sie ein klassenniedrigeres Fahrzeug anmieten, weil die Versicherung sonst einen Abzug wegen Eigenersparnis machen kann.

Nutzungsausfallentschädigung:
Sie haben das Recht, wenn Sie keinen Mietwagen brauchen, für die Dauer des unfallbedingten Ausfalls Ihres Fahrzeuges eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen.

Dies sind nur einige ausgewählte Ansprüche, die Sie geltend machen können. Wenn Sie Fragen zu weiteren Schadensersatzansprüchen haben, wie beispielsweise angemessenes Schmerzensgeld, Heil- und Behandlungskosten, Kosten für ein ärztliches Attest, allgemeine Kostenpauschale, Haushaltsführungskosten etc., nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.